Wohnungsauflösung nach einem Todesfall
Nach einem Todesfall bleibt neben der Trauer viel Organisation: Die Wohnung muss geräumt, gereinigt und der Verwaltung übergeben werden, oft innert Frist. Wir übernehmen das vollständig – diskret, respektvoll und in Ihrem Tempo.
Alles aus einer Hand, in Ihrem Tempo
Sie bestimmen das Tempo: Manche Familien möchten alles selbst sichten und rufen uns erst danach, andere übergeben uns den Schlüssel und erhalten am Schluss eine Kiste mit allem Persönlichen. Beides ist für uns normal, und wir fragen vorher, was Sie brauchen.
Wir arbeiten ruhig, ohne Publikum und auf Wunsch mit unbeschriftetem Fahrzeug. Alles, was aussortiert wird, dokumentieren wir; Entsorgungsbelege erhalten Sie für die Erbteilung. Weil wir auch die Endreinigung mit Abnahmegarantie machen, ist die Wohnungsabgabe für Sie ein Termin statt drei.
Wo wir im Einsatz sind
Von Alberswil aus fahren wir in die ganze Zentralschweiz, ins Aargauer Mittelland, nach Zürich und nach Basel. Bis 40 km ist die Anfahrt im Fixpreis inbegriffen.
So erhalten Sie Ihren Fixpreis
Senden Sie uns ein paar Fotos per WhatsApp oder über das Formular und beschreiben Sie kurz die Situation. Wir schätzen Aufwand und Material und Sie erhalten innert 24 Stunden einen verbindlichen Fixpreis – ohne versteckte Kosten.
Wohnungsauflösung nach Todesfall – FAQ
Wie schnell muss eine Wohnung geräumt sein?
Das hängt vom Mietvertrag ab; üblich sind ein bis drei Monate. Wir richten uns nach Ihrer Frist und können bei Bedarf kurzfristig einsteigen.
Was passiert mit Fundstücken?
Dokumente, Fotos, Schmuck und alles, was persönlich wirkt, legen wir beiseite und übergeben es Ihnen persönlich – auch wenn es zwischen alten Zeitungen liegt.
Können Sie die Übergabe an die Verwaltung übernehmen?
Ja, auf Wunsch sind wir bei der Abnahme dabei oder übernehmen sie mit Ihrer Vollmacht.

