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Storenreinigung – Lamellen, Rollläden und Sonnenstoren

Storen sind bei der Wohnungsabgabe eine der häufigsten Beanstandungen – und im Alltag schlicht mühsam zu reinigen. Wir reinigen Lamellenstoren, Rollläden, Fensterläden sowie Stoff- und Sonnenstoren inklusive Kasten, Schiene und Fensterrahmen.

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Spezialreinigung

Jede Lamelle einzeln – innen wie aussen

Pollen, Strassenstaub, Vogelkot und Regen setzen den Storen über Jahre zu. Von Hand mit dem Lappen dauert das ewig und bringt selten ein sauberes Ergebnis. Wir arbeiten mit Storenbürsten, Teleskopstangen und entmineralisiertem Wasser, reinigen jede Lamelle beidseitig und nehmen Kasten und Schiene gleich mit.

Am wirtschaftlichsten ist die Storenreinigung zusammen mit der Fensterreinigung: gleiche Anfahrt, gleicher Aufbau, ein Fixpreis. Bei Mietwohnungen lohnt sich der Einsatz vor allem vor der Abgabe – die Verwaltung kontrolliert Storen und Rahmen praktisch immer. Für Liegenschaften mit vielen Fenstern offerieren wir einen Preis pro Storen.

Wo wir im Einsatz sind

Von Alberswil aus fahren wir in die ganze Zentralschweiz, ins Aargauer Mittelland, nach Zürich und nach Basel. Bis 40 km ist die Anfahrt im Fixpreis inbegriffen.

SurseeLuzernZürichAarauBasel

So erhalten Sie Ihren Fixpreis

Senden Sie uns ein paar Fotos per WhatsApp oder über das Formular und beschreiben Sie kurz die Situation. Wir schätzen Aufwand und Material und Sie erhalten innert 24 Stunden einen verbindlichen Fixpreis – ohne versteckte Kosten.

077 209 07 09
Häufige Fragen

Storen- & Rollladenreinigung – FAQ

Was kostet die Reinigung pro Storen?

Wir rechnen pro Storen ab, abhängig von Grösse, Zustand und Typ. Nennen Sie uns die Anzahl Storen und den Typ (Lamelle, Rollladen, Stoff) – Sie erhalten einen Fixpreis für den ganzen Einsatz.

Reinigen Sie auch Storen im oberen Stock?

Ja, bis in den zweiten Stock arbeiten wir vom Boden aus mit Teleskopstangen. Höher gelegene Storen reinigen wir vom Fenster aus, sofern das sicher möglich ist.

Wer zahlt die Storenreinigung in der Mietwohnung?

Bei der Wohnungsabgabe gehört die Reinigung der Storen zum Mieter. Während der Mietdauer ist die periodische Reinigung oft Sache der Verwaltung – ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich.