
Beim Einzug war das Kellerabteil fast leer. Beim Auszug stapeln sich Kisten, ein alter Kinderwagen, Farbkessel von der letzten Renovation, Skischuhe in drei Grössen und ein Staubsauger, der seit Jahren nicht mehr funktioniert. Viele schieben diese Aufgabe bis kurz vor den Abgabetermin auf – und merken dann, dass sich vieles nicht einfach in den Kehrichtsack stopfen lässt. Wer den Keller räumen und entsorgen muss, braucht einen Plan, denn in der Schweiz gibt es für fast jede Abfallart einen eigenen Entsorgungsweg.
Wir zeigen Ihnen in fünf Schritten, wie Sie Keller und Estrich systematisch leeren, was wohin gehört und wie das Abteil am Ende sauber für die Abgabe bereit ist.
Warum Keller räumen und entsorgen beim Auszug so viel Arbeit macht
Nebenräume gehören zum Mietobjekt. Bei der Wohnungsabgabe müssen Keller, Estrich und weitere Abteile geräumt und gereinigt sein – das hält auch das Merkblatt des Mieterverbands fest. Zurückgelassene Gegenstände führen regelmässig zu Einträgen im Abgabeprotokoll und können Entsorgungskosten nach sich ziehen.
Dazu kommt: Die Entsorgung ist in jeder Gemeinde etwas anders organisiert. Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke, Sperrgutmarken, Sammelstellen und Öffnungszeiten unterscheiden sich. Rechnen Sie deshalb genug Zeit ein.
1. Frühzeitig planen und Termine klären
Starten Sie idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Umzug.
- Den Abfallkalender Ihrer Gemeinde herunterladen oder die Entsorgungs-App prüfen.
- Termine für Sperrgutabfuhr, Grüngut und Sonderabfall-Sammeltage notieren.
- Öffnungszeiten von Recyclinghof oder Ökihof abklären.
- Klären, ob ein Auto oder Anhänger für den Transport verfügbar ist.
- Für grössere Mengen eine Mulde oder einen Räumungsdienst anfragen – zum Beispiel unsere Räumung und Entsorgung.
2. Sortieren: behalten, weitergeben, verwerten, entsorgen
Legen Sie vier Zonen fest, zum Beispiel mit Klebeband auf dem Boden oder beschrifteten Kartons. Nehmen Sie jeden Gegenstand nur einmal in die Hand und entscheiden Sie sofort.
| Kategorie | Beispiele | Wohin? |
|---|---|---|
| Behalten | Saisonale Deko, Werkzeug, Ferienausrüstung | Umzugskisten, beschriftet |
| Weitergeben | Gut erhaltene Möbel, Kinderkleider, Sportartikel | Brockenhaus, Tauschbörse, Nachbarn, Online-Marktplatz |
| Verwerten | Karton, Glas, Metall, PET, Textilien, Elektrogeräte | Separatsammlung oder Rückgabe im Handel |
| Entsorgen | Kaputte Möbel, verschmutzte Materialien | Sperrgut oder Kehricht gemäss Gemeinde |
Welche Wertstoffe wo gesammelt werden, zeigt die Übersicht von Swiss Recycle – von Aluminium und Batterien bis Textilien. Die genauen Regeln Ihrer Gemeinde gehen immer vor.
3. Sonderabfall sicher entsorgen
Im Keller lagern oft Stoffe, die gefährlich sind und nicht in den Kehricht dürfen. Laut BAFU-Abfallwegweiser gehören dazu unter anderem Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Javelwasser, Entkalker, Lösungsmittel, Verdünner und Spraydosen. Sie werden bei Verkaufsstellen, Sammelstellen oder an Sonderabfall-Sammeltagen von Gemeinde und Kanton zurückgenommen.
- Produkte im Originalbehälter lassen, damit der Inhalt erkennbar ist.
- Nie Reste zusammenschütten – chemische Reaktionen sind möglich.
- Undichte Behälter in einen stabilen Kunststoffbehälter stellen.
- Nichts in den Abfluss oder ins WC giessen.
- Batterien und Leuchtmittel separat zur Rückgabe im Handel bringen.
4. Sperrgut und Elektrogeräte korrekt entsorgen
Was nicht in den Kehrichtsack passt, gilt meist als Sperrgut. Je nach Gemeinde wird es an bestimmten Tagen abgeholt – oft mit Gebührenmarke – oder kann auf dem Recyclinghof abgegeben werden.
- Möbel aus Holz: Oft separat als Altholz auf dem Werkhof, Metallteile als Altmetall.
- Matratzen und Polstermöbel: In vielen Gemeinden Sperrgut mit Marke.
- Elektro- und Elektronikgeräte: Können in der Schweiz kostenlos im Fachhandel zurückgegeben werden, der solche Geräte verkauft, oder an Sammelstellen.
- Velos und Metall: Altmetall-Sammlung oder Weitergabe an Velowerkstätten.
- Holzreste und Grüngut aus dem Garten: Gemäss Gemeindeangaben.
Stellen Sie Sperrgut nur am Abfuhrtag und am vorgesehenen Ort bereit. Im Treppenhaus oder vor dem Haus zwischengelagerte Gegenstände behindern Fluchtwege und sorgen für Ärger mit Nachbarn und Verwaltung.
5. Das leere Kellerabteil reinigen
Ist alles draussen, fehlt noch die Reinigung. Keller und Estrich werden bei der Abnahme ebenfalls kontrolliert.
Riecht es im Keller muffig, liegt das oft an Feuchtigkeit oder alten Kartons. Tipps dazu finden Sie im Artikel Kellergeruch entfernen. Wie Sie Spinnweben auch an hohen Decken sicher entfernen, erklärt der Beitrag Spinnweben entfernen.
Häufige Fehler beim Entrümpeln
- Zu spät anfangen: Der nächste Sonderabfall-Sammeltag ist vielleicht erst nach dem Abgabetermin.
- Alles in den Kehrichtsack: Chemikalien, Batterien und Elektroschrott gehören nicht in den Hausmüll.
- Gegenstände stehen lassen: «Das kann der Nachmieter brauchen» funktioniert nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Gemeinschaftsräume blockieren: Zwischenlager im Treppenhaus oder Veloraum sind tabu.
- Reinigung vergessen: Ein leeres, aber staubiges Abteil gilt nicht als gereinigt.
Wie Keller und Estrich in den ganzen Umzugsablauf passen, zeigt unsere Umzug-Checkliste Schweiz.
Häufige Fragen
Wo entsorge ich alte Farbe in der Schweiz?
Farben und Lacke sind Sonderabfall. Sie werden bei Verkaufsstellen, kommunalen oder kantonalen Sammelstellen sowie an Sonderabfall-Sammeltagen zurückgenommen. Lassen Sie die Farbe im Originalgebinde und geben Sie sie nie in den Kehricht oder Abfluss.
Wie entsorge ich Sperrgut beim Umzug?
Je nach Gemeinde wird Sperrgut an bestimmten Tagen abgeholt, oft mit Gebührenmarke, oder kann auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Informationen finden Sie im Abfallkalender oder auf der Website Ihrer Gemeinde.
Muss ich den Keller bei der Wohnungsabgabe reinigen?
Ja, Keller und Estrich gehören zum Mietobjekt. Sie müssen in der Regel geräumt und gereinigt abgegeben werden. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und die Vorgaben der Verwaltung.
Wohin mit alten Elektrogeräten?
Elektro- und Elektronikgeräte können in der Schweiz kostenlos im Fachhandel zurückgegeben werden, der entsprechende Geräte verkauft, oder bei Sammelstellen abgegeben werden. In den Kehricht gehören sie nicht.
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