
Kaum wird es im März wärmer, spriessen zwischen Gartenplatten, Pflastersteinen und in der Einfahrt die ersten grünen Triebe. Wer Unkraut in Fugen entfernen will, denkt schnell an den Unkrautvertilger aus dem Baumarkt. Auf Wegen, Plätzen und Terrassen ist dieser in der Schweiz aber verboten – auch für Privatpersonen.
Zum Glück gibt es wirksame Alternativen. Dieser Ratgeber zeigt fünf legale Methoden, erklärt, warum auch Essig und Salz keine Lösung sind, und wer im Mietshaus für die Umgebung zuständig ist.
Warum Unkraut in Fugen so hartnäckig ist
Der Wind trägt Samen in jede Ritze. In den Fugen sammeln sich Staub, Laub und Erde, und daraus wird mit der Zeit Humus, der lange feucht bleibt. Besonders schnell grünt es in schattigen, wenig begangenen Ecken und dort, wo ein Hochdruckreiniger den Fugensand ausgespült hat. Löwenzahn und Wegerich bilden tiefe Pfahlwurzeln, Moos und Gräser breiten sich flächig aus.
Je früher im Jahr Sie beginnen, desto weniger Arbeit haben Sie: Junge Pflanzen lassen sich leicht entfernen und haben noch keine Samen gebildet.
Was verboten ist – auch für Private
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verbietet Unkrautvertilger sowie Mittel gegen Algen und Moos auf und entlang von Strassen, Wegen und Plätzen, auf befestigten Flächen, Terrassen und Dächern – inklusive eines 50 Zentimeter breiten Grünstreifens entlang dieser Flächen. Für Herbizide gilt das seit 2001, und zwar ausdrücklich auch für Privatpersonen. Der Grund: Rückstände werden vom Regen in die Gewässer gespült.
Auch Hausmittel sind keine Hintertür. Essig oder Salzwasser, die gegen Unkraut ausgebracht werden, sind ebenfalls Unkrautvertilger. Salz schädigt zudem Boden und Pflanzen am Rand, Essig greift Beton, Naturstein und Fugenmörtel an. Hinzu kommt: Im Trennsystem fliesst Regenwasser von Strassen, Plätzen und Terrassen ungereinigt in Bäche und Flüsse. Was auf dem Vorplatz landet, kann also direkt im Gewässer enden.
| Methode | Wirkt gegen | Aufwand | Achtung |
|---|---|---|---|
| Fugenkratzer, Fugenmesser | Pflanzen mit Wurzel, Moos | Mittel | Fugensand nachfüllen |
| Fugenbürste | Keimlinge, Moos, Gräser | Gering bis mittel | Schutzbrille tragen |
| Heisses Wasser | Junge Pflanzen | Gering | Verbrühungsgefahr |
| Abflammen | Junge Pflanzen | Gering | Brandgefahr |
| Fugensand | Neue Keimlinge | Einmalig, dann nachfüllen | Nur trocken einkehren |
1. Fugenkratzer und Fugenmesser: die Standardmethode
Mit einem Fugenkratzer entfernen Sie Moos, Gräser und Keimlinge samt oberem Wurzelwerk aus der Fuge. Für Löwenzahn und andere Pflanzen mit Pfahlwurzel eignet sich ein schmales Fugenmesser oder ein Unkrautstecher, mit dem Sie die Wurzel möglichst ganz herausheben. Bleibt sie im Boden, treibt die Pflanze wieder aus.
Kehren Sie das ausgekratzte Material danach gründlich zusammen und entsorgen Sie es mit dem Grüngut oder auf dem Kompost – Pflanzen mit Samen besser mit dem Kehricht.
2. Fugenbürste von Hand oder elektrisch
Für grössere Flächen ist eine Fugenbürste praktischer. Handbürsten mit Stahlborsten entfernen Keimlinge und Moos auch aus schmalen Fugen, elektrische Geräte sparen Kraft. Auf weichem Stein und empfindlichem Beton verwenden Sie besser Kunststoffborsten, damit die Oberfläche nicht verkratzt.
Beim Bürsten fliegen Sand, Steinchen und manchmal Borstenstücke. Die BFU rät bei der Gartenarbeit zu Schutzbrille, Handschuhen und geschlossenen Schuhen mit gutem Profil und dazu, elektrische Geräte im Freien nur an Steckdosen mit Fehlerstrom-Schutzschalter zu betreiben. Ziehen Sie in Pausen den Stecker.
3. Heisses Wasser: einfach und ohne Chemie
Kochendes Wasser zerstört die Zellen junger Pflanzen, die Blätter welken innert Stunden. Praktisch ist das Kochwasser von Kartoffeln oder Teigwaren – aber nur ungesalzen. Giessen Sie es langsam und gezielt in die Fugen und tragen Sie geschlossene Schuhe, damit Sie sich nicht verbrühen.
Tief wurzelnde Pflanzen treiben oft wieder aus; die Behandlung wirkt deshalb am besten wiederholt und bei jungem Unkraut. Geben Sie dem Wasser keine Zusätze bei: Auch biologisch abbaubare Reinigungsmittel schaden den Gewässern, wenn sie ungeklärt in den Strassenablauf gelangen.
4. Abflammen und Infrarot mit Vorsicht
Abflammgeräte mit Gas oder elektrische Heissluft- und Infrarotgeräte arbeiten nach demselben Prinzip wie heisses Wasser: Ein kurzer Hitzeschock von wenigen Sekunden genügt, die Pflanze muss nicht verkohlen. Nach einigen Tagen stirbt das Grün ab. Bei hartnäckigem Unkraut wiederholen Sie die Behandlung mehrmals pro Saison.
5. Fugen neu füllen und Unkraut vorbeugen
Wo Sie Unkraut entfernt haben, fehlt meist Fugensand. Kehren Sie trockenen Fugensand in die gereinigten Fugen, wässern Sie leicht und füllen Sie nach, bis die Fugen voll sind. Sogenannter unkrauthemmender Fugensand erschwert das Keimen zusätzlich. Wer Fugen dauerhaft schliessen möchte, lässt sich zu festem Fugenmörtel im Fachhandel beraten – versiegelte Fugen lassen allerdings weniger Regenwasser versickern.
Vorbeugen ist die halbe Arbeit: Wischen Sie Wege und Plätze regelmässig, damit sich kein Laub und keine Erde in den Fugen sammeln, und richten Sie den Hochdruckreiniger nie direkt in die Fugen. Wie Sie Platten schonend reinigen, zeigt der Ratgeber Terrassenplatten reinigen. Gegen glitschige grüne Beläge hilft der Ratgeber Grünbelag entfernen.
Häufige Fehler
- «Nur ein bisschen» Unkrautvertilger: Auf Wegen, Plätzen und Terrassen ist jede Menge verboten.
- Essig oder Salz ausschütten: schadet Boden, Gewässern und Belag.
- Hochdruck direkt in die Fugen: spült den Fugensand aus und schafft Platz für neues Unkraut.
- Abflammen bei Trockenheit: Hecken und Laub fangen schnell Feuer.
- Zu spät anfangen: Wer die Pflanzen versamen lässt, hat im nächsten Jahr mehr Arbeit.
Häufige Fragen
Ist Unkrautvertilger auf Gartenplatten erlaubt?
Nein. Auf und an Wegen, Plätzen, Terrassen und anderen befestigten Flächen dürfen keine Herbizide eingesetzt werden, auch nicht von Privatpersonen. Erlaubt sind mechanische und thermische Methoden wie Fugenkratzer, Bürste, heisses Wasser oder Abflammen.
Darf ich Essig oder Salz gegen Unkraut verwenden?
Nein, davon raten wir klar ab. Gegen Unkraut ausgebracht, wirken Essig und Salz wie ein Herbizid, gelangen mit dem Regen in Boden und Gewässer und greifen Beläge und Fugen an.
Was hilft dauerhaft gegen Unkraut in Fugen?
Unkraut früh und regelmässig entfernen, Wege wischen und die Fugen mit Fugensand gut gefüllt halten. Wer Ruhe möchte, kann Fugen mit festem Fugenmörtel schliessen – lassen Sie sich dazu im Fachhandel beraten.
Muss ich als Mieter das Unkraut entfernen?
Nur wenn Mietvertrag oder Hausordnung es vorsehen. Im Mehrfamilienhaus kümmert sich meist der Hauswart im Auftrag der Verwaltung. Massgebend sind immer Ihre Vertragsunterlagen.
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