
Ein Sommergewitter zieht auf, und innert weniger Minuten prasseln Hagelkörner auf Balkon, Storen und Fenster. Wenn der Spuk vorbei ist, liegen Eis, zerfetzte Blätter und Schlamm herum, und vielleicht ist eine Lamelle verbeult oder eine Scheibe gesprungen. Nach dem Hagel gilt: zuerst sichern und dokumentieren, dann reinigen.
Wer in der falschen Reihenfolge aufräumt, verwischt Spuren, die die Versicherung sehen möchte, oder beschädigt defekte Storen zusätzlich. Fünf Schritte zeigen, wie Sie als Mieterin, Mieter oder Eigentümer richtig vorgehen.
Was ein Hagelzug rund um die Wohnung anrichtet
Hagelkörner können je nach Unwetter klein wie Erbsen oder deutlich grösser sein. Sie treffen vor allem das, was draussen ungeschützt ist: Lamellenstoren, Sonnenstoren aus Stoff, Dachfenster, Balkonmöbel und Pflanzen. Dazu kommen Laub, Äste und Schlamm, die der Starkregen mitbringt.
| Bereich | Typische Folgen | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Lamellenstoren, Rollläden | verbeulte Lamellen, blockierte Führung | Verwaltung oder Eigentümer |
| Fenster, Dachfenster | Sprünge, Glasbruch | Verwaltung, bei Eigentum Gebäudeversicherung |
| Sonnenstoren aus Stoff | Risse, verbogenes Gestänge | Verwaltung oder Eigentümer |
| Balkonmöbel, Pflanzen, Velo | Dellen, zerfetzte Blätter | eigene Hausratversicherung |
| Balkonablauf, Dachrinne | verstopft durch Eis und Laub | selbst freilegen, Rinne dem Hauswart melden |
1. Nach dem Hagel zuerst fotografieren und melden
Bevor Sie einen Besen in die Hand nehmen, dokumentieren Sie die Schäden. Machen Sie Übersichtsfotos und Nahaufnahmen, möglichst mit Datum und Uhrzeit, und notieren Sie, wann das Unwetter war. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bevor die Versicherung grünes Licht gegeben hat.
Wer zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist. Die Stiftung für Konsumentenschutz erklärt, dass Gebäude in den meisten Kantonen über die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung gedeckt sind, der Hausrat über die private Hausratversicherung. Storen, Fenster und Fassade gehören zum Gebäude.
Mieterinnen und Mieter melden Schäden am Gebäude deshalb rasch der Verwaltung, am besten schriftlich und mit Fotos. Eigentümer wenden sich an ihre Gebäudeversicherung. Beschädigte Balkonmöbel oder Pflanzen in Töpfen melden Sie der eigenen Hausratversicherung.
2. Glasbruch sicher beseitigen
Ist eine Scheibe, ein Dachfenster oder ein Glastisch zu Bruch gegangen, schützen Sie sich zuerst: feste Arbeitshandschuhe und geschlossene Schuhe mit rutschfester Sohle. Sammeln Sie grosse Scherben von Hand ein, kleine Splitter wischen Sie mit Besen und Schaufel zusammen und nehmen den Rest mit feuchtem Haushaltspapier auf.
Wickeln Sie die Scherben in Karton oder Zeitungspapier, beschriften Sie das Paket und entsorgen Sie es im Kehricht. Fenster- und Tischglas gehört nicht in die Altglassammlung. Ein zerbrochenes Fenster decken Sie vorübergehend mit Folie ab, bis die Verwaltung eine Glaserin oder einen Glaser schickt.
3. Abläufe freilegen, Eis und Laub entfernen
Hagel und Laub verstopfen Balkonabläufe in kurzer Zeit. Schmilzt das Eis, staut sich das Wasser und kann unter der Balkontür in die Wohnung laufen. Legen Sie den Ablauf deshalb als Erstes frei – mit Handschuhen, denn im Laub stecken oft spitze Zweige.
- Hagelkörner: mit einer Schaufel in einen Eimer geben und im Garten oder in Pflanzkübeln schmelzen lassen.
- Laub und zerfetzte Pflanzenteile: zusammenwischen und ins Grüngut geben.
- Schlamm: antrocknen lassen, zusammenwischen und erst dann mit wenig Wasser nachreinigen.
Spülen Sie Schlamm und Reinigungsmittel nicht einfach in den Ablauf. Die kantonalen Energie- und Umweltfachstellen weisen darauf hin, dass Regenwasser von Terrassen und Plätzen im Trennsystem ungereinigt in die Gewässer fliesst. Klares Wasser ist unproblematisch, Putzmittel und Schlamm gehören nicht hinein. Ist Wasser bereits in die Wohnung gelangt, hilft der Ratgeber Wasserschaden: was tun?.
4. Storen prüfen, bevor Sie sie bedienen
Verbeulte Lamellen, schiefe Führungsschienen oder ein Storen, der sich nur ruckartig bewegt, sind Warnzeichen. Bedienen Sie einen beschädigten Storen nicht mehr, weder von Hand noch mit dem Motor. Sonst können sich Lamellen verklemmen oder der Antrieb nimmt Schaden. Melden Sie den Schaden und lassen Sie ihn von einer Fachperson beurteilen.
Unbeschädigte Storen reinigen Sie, sobald sie trocken sind. Wie das bei Lamellen am besten geht, zeigt der Ratgeber Lamellenstoren reinigen. Sonnenstoren aus Stoff sollten nicht nass eingerollt bleiben: Lassen Sie sie bei trockenem Wetter ausgefahren trocknen, sofern Gestänge und Tuch intakt sind.
5. Fenster und Balkon gründlich reinigen
Ist alles dokumentiert und gesichert, beginnt die eigentliche Reinigung. Nach einem Hagelzug kleben an Scheiben und Rahmen oft Schlammspritzer, Blattreste und Staub.
- Groben Schmutz auf Fensterbank und Rahmen mit einem Handbesen entfernen.
- Rahmen und Fensterbank mit warmem Wasser und etwas Handabwaschmittel abwaschen.
- Scheiben mit einem Schwamm einweichen und mit dem Abzieher von oben nach unten abziehen.
- Ränder mit einem Mikrofasertuch nachtrocknen.
- Balkonboden wischen, Balkonmöbel abwaschen und trocknen lassen.
Weitere Tipps für Aussenscheiben finden Sie im Ratgeber Fenster putzen aussen, für Boden und Geländer im Ratgeber Balkon reinigen.
Die häufigsten Fehler
- Erst aufräumen, dann fotografieren: Ohne Fotos lässt sich der Schaden schwer belegen.
- Beschädigte Storen hochfahren: Lamellen verklemmen sich, der Motor kann Schaden nehmen.
- Schlamm und Putzmittel in den Ablauf spülen: Das Wasser fliesst oft ungereinigt in den nächsten Bach.
- Scherben barfuss oder mit dünnen Handschuhen auflesen: Feine Splitter verursachen Schnittwunden.
- Auf Stühle oder das Geländer steigen: Beim Fensterputzen ist nur eine stabile Leiter sicher.
Häufige Fragen
Was muss ich nach dem Hagel als Erstes tun?
Warten Sie, bis das Gewitter vorbei ist, und fotografieren Sie dann alle Schäden, bevor Sie aufräumen. Melden Sie Schäden am Gebäude der Verwaltung oder der Gebäudeversicherung, Schäden am Hausrat Ihrer Hausratversicherung.
Wer bezahlt Hagelschäden an Storen in einer Mietwohnung?
Storen gehören zum Gebäude. Melden Sie den Schaden der Verwaltung, die ihn mit der Versicherung des Gebäudes abklärt. Beschädigen Sie die Storen nicht zusätzlich, indem Sie sie weiter bedienen.
Darf ich Hagelkörner und Laub in den Balkonablauf spülen?
Schmelzwasser darf abfliessen, doch Laub und Schlamm verstopfen den Ablauf. Entfernen Sie Laub und Schlamm von Hand. Reinigungsmittel gehören nicht in Abläufe, die direkt in Gewässer führen können.
Wann kann ich die Fenster nach dem Hagel putzen?
Sobald die Schäden dokumentiert sind und keine Gefahr durch Glasbruch oder defekte Storen besteht. Beginnen Sie mit Rahmen und Fensterbank, danach folgen die Scheiben.
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