Treppenhaus, Waschküche & Hauswartung

Treppenhaus reinigen als Mieter? 5 Antworten zur Zuständigkeit

Putzplan im Hausflur, Streit mit Nachbarn, Kosten in der Nebenkostenabrechnung? Wer das Treppenhaus reinigen muss, hängt von wenigen Dokumenten ab.

Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit· von Redaktion Priority Clean
Sauberes Treppenhaus mit weissem Geländer und dunklen Stufen
📷 Jay Mantri · CC0 1.0

Am Anschlagbrett hängt ein Putzplan, und der eigene Name steht für nächste Woche drauf. Oder umgekehrt: Seit Monaten wischt niemand die Treppe, und die Nachbarin fragt, ob Sie nicht auch mal dran wären. Die Frage, ob Sie das Treppenhaus reinigen müssen als Mieter, sorgt in vielen Mehrfamilienhäusern für Diskussionen.

Die Antwort ist in der Schweiz meist schnell gefunden, wenn man weiss, wo man nachschauen muss. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Grundsätze für Mietwohnungen und Stockwerkeigentum. Er ersetzt keine Rechtsberatung – massgebend sind immer Ihr Mietvertrag, die Hausordnung oder das Reglement Ihrer Gemeinschaft.

1. Was im Mietvertrag steht, ist entscheidend

Der erste Blick gehört dem Mietvertrag und seinen Beilagen. Der Mieterinnen- und Mieterverband hält in seinen Tipps zu Nachbarschaft und Hausordnung fest: Mieterinnen und Mieter müssen das Treppenhaus nur putzen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Andernfalls ist es Sache der Vermieterseite, das Treppenhaus in einem angemessen sauberen Zustand zu halten.

Suchen Sie im Vertrag nach Begriffen wie «Treppenhausreinigung», «Reinigungsturnus», «Hauswartung» oder nach einem Verweis auf die Hausordnung. Häufig stehen die Details nicht im Vertrag selbst, sondern in einer Beilage.

2. Die Hausordnung gilt nur als Teil des Vertrags

Viele Liegenschaften haben eine Hausordnung mit Ruhezeiten, Waschküchenplan und eben auch einem Reinigungsturnus. Laut Mieterverband ist eine Hausordnung für Mieterinnen und Mieter aber nur verbindlich, wenn sie zum Bestandteil des Mietvertrags gemacht wurde – etwa, indem sie beim Abschluss beilag und im Vertrag erwähnt ist.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Hausordnung beim Vertragsabschluss erhalten und im Vertrag erwähnt: Die Reinigungsregeln gelten in der Regel auch für Sie.
  • Hausordnung erst später am Anschlagbrett aufgehängt: Hier ist die Verbindlichkeit fraglich. Klären Sie das mit der Verwaltung oder lassen Sie sich beraten.
  • Nachbarn haben untereinander einen Plan vereinbart: Das ist eine freiwillige Abmachung, die gut funktionieren kann, aber keine vertragliche Pflicht ersetzt.

Ähnliche Fragen stellen sich übrigens in der Waschküche. Einen Überblick über übliche Regeln gibt unser Artikel Waschküche im Mehrfamilienhaus.

3. Treppenhaus reinigen durch Hauswart oder Firma: Wer zahlt?

Ist der Mieterschaft keine Reinigung auferlegt, organisiert die Vermieterseite sie selbst – durch eine Hauswartin, einen Hauswart oder eine Reinigungsfirma. Die Kosten dafür können als Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter verteilt werden, sofern der Mietvertrag diese Nebenkosten ausdrücklich nennt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Positionen sind in der Regel im Mietzins enthalten.

Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung deshalb auf folgende Punkte:

FrageWorauf achten
Steht «Hauswartung» oder «Reinigung» im Vertrag?Nur vereinbarte Nebenkosten dürfen separat abgerechnet werden
Reinigen Sie selbst und zahlen trotzdem?Doppelte Belastung bei der Verwaltung ansprechen
Welcher Verteilschlüssel gilt?Zum Beispiel nach Wohnfläche oder Anzahl Wohnungen
Sind Belege einsehbar?Mieterinnen und Mieter können in der Regel Einsicht verlangen

Bei Unklarheiten helfen der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort weiter.

4. Stockwerkeigentum: Gemeinschaft entscheidet

Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung, sieht die Lage anders aus. Das Treppenhaus gehört zu den gemeinschaftlichen Teilen – ähnlich wie Dach und Fassade. Der HEV Schweiz zum Stockwerkeigentum erklärt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer Unterhalts- und Betriebskosten, etwa für die Hauswartung, gemeinsam tragen.

Die gesetzliche Grundlage ist Art. 712h ZGB: Die Stockwerkeigentümer tragen die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten im Verhältnis ihrer Wertquoten, soweit nichts anderes geregelt ist. Wie die Reinigung konkret organisiert wird – im Turnus unter den Eigentümern oder durch eine Firma –, legt das Reglement fest oder wird an der Versammlung beschlossen.

Wie Sie dabei vorgehen, von Pflichtenheft bis Offertvergleich, zeigt unser Ratgeber Reinigung und Hauswartung im Stockwerkeigentum.

5. Wenn Sie selbst putzen: So bleibt es fair und sauber

Steht die Treppenhausreinigung im Vertrag oder hat die Hausgemeinschaft sich dafür entschieden, hilft ein klarer Ablauf gegen Ärger.

  1. Turnus schriftlich festhalten: Wochenplan mit Namen und Stockwerken, gut sichtbar aufgehängt.
  2. Umfang definieren: zum Beispiel Treppen wischen und feucht aufnehmen, Geländer abwischen, Fenstersimse und Briefkastenanlage abstauben.
  3. Material bereitstellen: gemeinsamer Besen, Mopp und ein materialgerechter Reiniger, damit niemand eigene Produkte kaufen muss.
  4. Tausch bei Abwesenheit regeln: Wer in den Ferien ist, organisiert einen Abtausch.
  5. Fluchtweg frei halten: Schuhe, Velos und Kinderwagen erschweren das Putzen und können Fluchtwege blockieren.
Wöchentliche Treppenhausreinigung

Häufige Missverständnisse

  • «Das haben wir immer so gemacht»: Eine jahrelange Gewohnheit ist nicht automatisch eine vertragliche Pflicht.
  • Hausordnung nachträglich eingeführt: Sie bindet nicht ohne Weiteres alle bestehenden Mietverhältnisse.
  • Ein Nachbar putzt nie: Sprechen Sie zuerst direkt mit ihm und informieren Sie danach die Verwaltung, statt Zettel zu schreiben.
  • Kosten einfach akzeptiert: Nebenkosten, die nicht vereinbart sind, lohnen eine Nachfrage.
  • Stockwerkeigentum ohne Beschluss: Eigenmächtig eine Firma beauftragen und die Kosten verteilen führt fast sicher zu Streit.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter das Treppenhaus reinigen?

Nur, wenn es im Mietvertrag oder in einer Hausordnung vereinbart ist, die Bestandteil des Vertrags ist. Ohne solche Vereinbarung ist die Vermieterseite für ein angemessen sauberes Treppenhaus zuständig.

Wer zahlt die Treppenhausreinigung in der Mietwohnung?

Übernimmt ein Hauswart oder eine Reinigungsfirma die Arbeit, können die Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden, sofern der Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht. Sonst sind sie grundsätzlich mit dem Mietzins abgegolten.

Ist die Hausordnung für Mieter verbindlich?

Laut Mieterverband nur dann, wenn sie zum Bestandteil des Mietvertrags gemacht wurde. Eine später eingeführte Hausordnung gilt nicht automatisch für bestehende Mietverhältnisse.

Wer reinigt das Treppenhaus im Stockwerkeigentum?

Das legt die Gemeinschaft im Reglement oder per Beschluss fest. Die Kosten für den Unterhalt gemeinschaftlicher Teile tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich nach Wertquoten.

Übersicht: Treppenhaus reinigen als Mieter? 5 Antworten zur Zuständigkeit
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Redaktion Priority CleanUnser Reinigungsteam aus Alberswil LU teilt hier Erfahrungen aus Umzugs-, Haushalts-, Büro- und Fensterreinigungen in der ganzen Zentral- und Nordwestschweiz.