
Beim Einzug war es eine grosse Summe, die auf ein Sperrkonto überwiesen wurde – beim Auszug möchten Sie sie möglichst schnell und vollständig wiederhaben. Die Frage, wie man das Mietzinsdepot zurück bekommt, stellt sich spätestens dann, wenn die neue Wohnung ebenfalls eine Kaution verlangt.
Die gute Nachricht: Mit guter Vorbereitung vor dem Auszug lassen sich die meisten Verzögerungen vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Grundlagen und fünf praktische Schritte. Er ersetzt keine Rechtsberatung – massgebend sind Ihr Mietvertrag und der konkrete Einzelfall.
So funktioniert das Mietzinsdepot in der Schweiz
Das Mietzinsdepot ist eine Sicherheit für die Vermieterseite. Die wichtigsten Grundsätze stehen in Art. 257e OR:
- Eine Kaution in Geld muss bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen der Mieterin oder des Mieters hinterlegt werden.
- Bei Wohnungen darf die Sicherheit höchstens drei Monatszinse betragen.
- Die Bank darf das Depot nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil herausgeben.
- Hat die Vermieterseite innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann die Mieterin oder der Mieter die Rückzahlung von der Bank verlangen.
Daneben gibt es auch Mietkautionsversicherungen. Dort gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
1. Mietvertrag und Unterlagen prüfen
Beginnen Sie mit der Vorbereitung, sobald die Kündigung bestätigt ist.
- Mietvertrag lesen: Was ist zur Reinigung, zu Nebenräumen, zu Dübellöchern oder zu Anstrichen vereinbart?
- Einzugsprotokoll suchen: Welche Mängel waren beim Einzug bereits vorhanden? Diese können Ihnen beim Auszug nicht angerechnet werden.
- Depotunterlagen bereitlegen: Bank, Kontonummer, Höhe des Depots.
- Neue Adresse und Bankverbindung für die Rückzahlung notieren.
2. Gründlich reinigen und kleine Mängel beheben
Eine vertragsgemässe Reinigung ist die Grundlage für eine reibungslose Abgabe. Das Mietrecht verlangt, die Sache in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Was konkret gereinigt werden muss, hängt vom Mietvertrag ab. Typischerweise gehören dazu:
- Küche mit Backofen, Dampfabzug und Kühlschrank
- Bad und WC inklusive Kalk und Urinstein
- Fenster, Rahmen und Storen
- Böden, Schränke innen, Heizkörper
- Nebenräume wie Keller, Estrich, Briefkasten, Balkon
Kleine Ausbesserungen wie defekte Glühbirnen, fehlende Duschschläuche oder verstopfte Siphons erledigen Sie am besten vorher. Wie Sie Dübellöcher richtig behandeln, zeigt unser Ratgeber Dübellöcher füllen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Wohnungsabgabe-Checkliste.
3. Das Abgabeprotokoll sorgfältig begleiten
Bei der Wohnungsabgabe kontrolliert die Vermieterseite die Wohnung gemeinsam mit Ihnen und hält Mängel im Abgabeprotokoll fest. Der Mieterinnen- und Mieterverband erklärt dazu im Beitrag Wohnungsabgabe & Protokoll:
- Das Protokoll sollte genau gelesen werden.
- Es besteht keine Pflicht, es zu unterschreiben.
- Mieterinnen und Mieter haften nur für übermässige Abnutzung, und zwar nur zum Zeitwert.
Praktisch heisst das: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind, lassen Sie Ihre Sicht ins Protokoll aufnehmen oder unterschreiben Sie nur die Schlüsselübergabe. Was genau im Protokoll steht und wie Sie mit Mängeln umgehen, erklären wir im Ratgeber Abgabeprotokoll und Mängel.
4. Mietzinsdepot zurück: die Freigabe bei der Bank
Nach der Abgabe geht es um die Freigabe bei der Bank.
- Ist alles in Ordnung, unterschreiben beide Parteien die Freigabe, und die Bank überweist das Depot samt Zins auf Ihr Konto.
- Gibt es offene Punkte, verlangt die Vermieterseite häufig, dass diese zuerst mit der Schlussabrechnung geklärt werden.
- Bleibt die Vermieterseite untätig, kann die Mieterin oder der Mieter die Rückzahlung verlangen, wenn innert eines Jahres nach Mietende kein Anspruch rechtlich geltend gemacht wurde – so steht es in Art. 257e OR.
Fragen Sie am Abgabetermin direkt nach, ob die Freigabe unterschrieben werden kann oder bis wann Sie mit der Schlussabrechnung rechnen dürfen. Halten Sie das schriftlich fest.
5. Schlussabrechnung prüfen
Nach dem Auszug erhalten Sie oft eine Schlussabrechnung mit Nebenkosten und allfälligen Forderungen. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt im Beitrag Schlussrechnung & Depotrückgabe, diese sorgfältig mit dem Abgabeprotokoll zu vergleichen.
Prüfen Sie insbesondere:
| Punkt | Worauf achten |
|---|---|
| Reparaturkosten | Stehen die Mängel im Abgabeprotokoll? |
| Höhe der Forderung | Wurde die Lebensdauer des Bauteils berücksichtigt? |
| Reinigungskosten | Wurde eine Nachreinigung vereinbart oder angezeigt? |
| Nebenkosten | Stimmen Zeitraum und Verteilschlüssel? |
| Nicht protokollierte Mängel | Wurden sie rechtzeitig gemeldet? |
Laut Mieterverband muss die Vermieterseite Mängel, die nicht in einem unterschriebenen Protokoll stehen, innert weniger Arbeitstage melden. Bei Unklarheiten oder Streit helfen der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort weiter.
Häufige Fehler, die die Rückzahlung verzögern
- Zu spät mit der Reinigung beginnen: Die Nachreinigung kostet Zeit und oft auch Geld.
- Nebenräume vergessen: Keller, Estrich und Briefkasten gehören dazu.
- Protokoll unter Druck unterschreiben: Nachträgliche Einwände sind schwieriger.
- Keine Fotos und kein Einzugsprotokoll: Vorbestehende Mängel lassen sich schlechter belegen.
- Freigabe nicht aktiv einfordern: Ohne Unterschriften bleibt das Geld auf dem Sperrkonto.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich mein Mietzinsdepot zurück?
Sobald beide Parteien die Freigabe bei der Bank unterschreiben, meist nach der Wohnungsabgabe und der Klärung allfälliger Forderungen. Macht die Vermieterseite innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend, können Sie die Rückzahlung direkt bei der Bank verlangen.
Darf der Vermieter das Mietzinsdepot einfach behalten?
Nein. Die Bank gibt das Depot nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil heraus. Bei Uneinigkeit helfen Mieterverband oder Schlichtungsbehörde.
Muss ich das Abgabeprotokoll unterschreiben?
Laut Mieterverband besteht keine Pflicht dazu. Lesen Sie es genau und unterschreiben Sie nur, womit Sie einverstanden sind. Abweichende Ansichten können Sie im Protokoll festhalten lassen.
Was darf vom Mietzinsdepot abgezogen werden?
Nur berechtigte Forderungen, zum Beispiel für Schäden durch übermässige Abnutzung zum Zeitwert oder offene Mietzinse. Normale Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten. Prüfen Sie jede Position anhand des Abgabeprotokolls.
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