
Die Zimmer sind leer, die Küche glänzt – und dann fragt die Verwaltung bei der Abnahme, warum der Rasen kniehoch steht. Bei der Hausabgabe mit Garten zählt nicht nur das Innere: Auch Beete, Hecken, Sitzplatz, Wege und Garage gehören zur Übergabe, soweit Sie sie gemietet haben und der Mietvertrag Ihnen den Unterhalt überträgt.
Wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung mit eigenem Garten zurückgibt, sollte die Aussenarbeiten ein bis zwei Wochen im Voraus planen. Die folgenden fünf Schritte zeigen, was typischerweise erwartet wird und wo Sie sich absichern.
Warum der Garten bei der Hausabgabe zählt
Beim Auszug geben Sie das Mietobjekt so zurück, wie es der vertragsgemässen Nutzung entspricht. Zum Mietobjekt gehören beim Einfamilienhaus meist auch Garten, Sitzplatz, Garage oder Autounterstand. Der Hauseigentümerverband zählt zur Abgabe, dass Wohnung und Nebenräume geräumt und gründlich gereinigt werden, inklusive Fenster, Fensterläden und Storen. Draussen sieht die Verwaltung genauso genau hin wie drinnen.
Wer welche Gartenarbeiten übernimmt, steht im Mietvertrag oder in einer Beilage. Oft übernehmen Mieter eines Einfamilienhauses den gewöhnlichen Unterhalt: Rasen mähen, jäten, Hecken schneiden, Laub rechen. Grössere Arbeiten wie das Fällen oder Auslichten von Bäumen organisiert meist die Vermieterseite. Mehr dazu im Ratgeber Umgebungsarbeiten und Mieter.
| Bereich | Was bei der Abgabe meist erwartet wird |
|---|---|
| Rasen | Gemäht, Ränder sauber, kein Schnittgut liegen gelassen |
| Beete und Rabatten | Gejätet, verblühte Pflanzen zurückgeschnitten |
| Hecken und Sträucher | Geschnitten, sofern das zu Ihrem Unterhalt gehört |
| Sitzplatz und Wege | Gewischt, Moos und Unkraut in Fugen entfernt |
| Garage und Einfahrt | Leer, gewischt, Ölflecken möglichst entfernt |
| Gartenhaus und Kompost | Geräumt oder nach Absprache übergeben |
1. Mietvertrag und Antrittsprotokoll prüfen
Nehmen Sie zuerst den Mietvertrag, die Hausordnung und das Protokoll vom Einzug hervor. Sie zeigen, welche Arbeiten Ihre Sache sind und in welchem Zustand Sie Garten und Garage übernommen haben. Fotos vom Einzug sind jetzt Gold wert: War die Hecke schon damals lückenhaft oder der Garagenboden fleckig, ist das nicht Ihr Schaden.
Haben Sie selbst etwas verändert – einen Gemüsegarten angelegt, Sträucher gepflanzt, ein Hochbeet gebaut, eine Wäschespinne einbetoniert oder ein Gartenhäuschen aufgestellt –, fragen Sie die Verwaltung schriftlich, ob das bleiben darf oder entfernt werden muss. Ohne Absprache gilt meist: Was Sie eingebracht haben, nehmen Sie wieder mit.
2. Rasen, Beete und Hecken vorbereiten
Planen Sie die Gartenarbeiten gestaffelt, damit am Abgabetag alles frisch aussieht:
- Hecken und Sträucher: eine bis zwei Wochen vorher schneiden, falls das zu Ihrem Unterhalt gehört. Achten Sie im Frühling und Sommer auf brütende Vögel.
- Beete: gründlich jäten, Verblühtes zurückschneiden, Wege zwischen den Beeten freilegen.
- Laub und Fallobst: zusammenrechen und entsorgen, auch unter Büschen und in Ecken.
- Rasen: zwei bis drei Tage vorher mähen und die Ränder schneiden. So wirkt er gepflegt, ohne dass Schnittgut herumliegt.
Grünabfälle gehören in die Grüngutabfuhr Ihrer Gemeinde oder auf die Sammelstelle. Niemand erwartet im November blühende Beete – ein gepflegter, der Jahreszeit entsprechender Zustand ist das Ziel.
3. Sitzplatz, Wege und Aussenbereiche reinigen
Nach dem Garten folgen die befestigten Flächen:
- Sitzplatz, Terrasse und Wege wischen, Moos und Grünbelag entfernen.
- Aussenstoren, Fensterläden und Aussenfensterbänke reinigen.
- Briefkasten, Hausnummer, Aussenleuchten und Klingel abwischen.
- Gartenmöbel, Pflanzentöpfe, Sonnenschirm und Grill mitnehmen oder entsorgen.
- Den Aussenwasserhahn prüfen und den Schlauch aufrollen, falls er zum Haus gehört.
Einen Hochdruckreiniger setzen Sie auf Platten mit Sandfugen nur vorsichtig ein, sonst spülen Sie die Fugen aus. Leiten Sie Putzwasser mit Reinigungsmittel nicht in den Strassenablauf.
4. Garage, Carport und Einfahrt räumen
Die Garage wird bei der Hausabgabe gerne vergessen, dabei ist sie oft der Ort mit den meisten Überbleibseln:
- Alles ausräumen, auch Regale, Haken und Veloaufhängungen, die Sie selbst montiert haben. Dübellöcher füllen Sie gemäss Absprache.
- Spinnweben an Decke und Ecken entfernen, Garagentor innen und aussen abwischen.
- Boden gründlich wischen und frische Ölflecken mit Bindemittel oder Katzenstreu aufnehmen. Wie Sie ältere Flecken auf Beton und Pflaster behandeln, zeigt der Ratgeber Ölflecken auf Pflaster entfernen.
- Einfahrt und Carport wischen, Reifenspuren und Laub entfernen.
Altöl, Benzinreste, Farben und Lösungsmittel sind Sonderabfall. Bringen Sie sie zur Verkaufsstelle oder zur Sammelstelle der Gemeinde zurück, nie in den Hauskehricht oder den Abfluss.
5. Räumen und entsorgen: Sperrgut, Grüngut, Sonderabfall
Was nicht zum Haus gehört, muss weg. Typische Überbleibsel sind alte Gartenmöbel, ein kaputter Rasenmäher, Brennholzreste, Sand aus dem Sandkasten, Blumentöpfe und Kompost.
- Sperrgut: über die Sperrgutabfuhr oder die Sammelstelle der Gemeinde, siehe Sperrgut entsorgen.
- Grüngut: Schnittgut, Laub und Pflanzenreste über die Grüngutabfuhr.
- Kompost: Fragen Sie die Verwaltung, ob er bleiben darf oder geleert werden soll.
- Elektrogeräte: Rasenmäher, Heckenschere und Laubbläser zurück in den Handel oder zur Sammelstelle.
Häufige Fehler bei der Hausabgabe mit Garten
- Nur das Hausinnere planen: Die Aussenarbeiten dauern oft länger als gedacht, besonders nach einem nassen Sommer.
- Am Abgabetag noch mähen: Nasses Schnittgut und Spuren auf den Wegen hinterlassen keinen guten Eindruck.
- Unkrautvernichter auf Platten: Verboten und schlecht für Gewässer – jäten Sie mechanisch.
- Eigenmächtig Bäume fällen: Grössere Eingriffe sind in aller Regel Sache der Eigentümerschaft.
- Protokoll ungelesen unterschreiben: Prüfen Sie jeden Punkt, auch im Garten und in der Garage.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter den Rasen vor der Abgabe mähen?
Wenn der Mietvertrag Ihnen den Gartenunterhalt überträgt, gehört ein gemähter Rasen zu einer ordentlichen Abgabe. Mähen Sie am besten zwei bis drei Tage vorher, damit kein nasses Schnittgut liegen bleibt.
Wer ist für Bäume und grosse Sträucher zuständig?
Das regelt der Mietvertrag. Grössere Arbeiten wie das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen organisiert in aller Regel die Vermieterseite. Nehmen Sie solche Eingriffe nie ohne Zustimmung vor.
Darf ich selbst gepflanzte Sträucher mitnehmen?
Klären Sie das frühzeitig und schriftlich mit der Verwaltung. Manche Vermieter übernehmen Pflanzen gern, andere verlangen den ursprünglichen Zustand. Ohne Absprache gilt meist: Was Sie eingebracht haben, nehmen Sie wieder mit.
Was gilt bei einer Hausabgabe im Winter?
Niemand erwartet frisch gemähten Rasen im Januar. Laub und Äste sollten entfernt, Beete aufgeräumt und Wege frei sein. Bei Schnee sprechen Sie mit der Verwaltung ab, ob Teile des Aussenbereichs später kontrolliert werden.
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