
Beim Auszug fällt der Blick plötzlich auf Dinge, die im Alltag niemand bemerkt hat: feine Kratzer im Parkett, ein abgetretener Teppich im Flur, ein heller Fleck an der Wand, wo jahrelang ein Bild hing. Ob Sie dafür bezahlen müssen, entscheidet sich oft mit der Lebensdauertabelle. Sie zeigt, wie lange Böden, Anstriche und Einrichtungen im Durchschnitt halten – und damit, wie viel ein beschädigtes Bauteil beim Auszug überhaupt noch wert ist.
Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie normale von übermässiger Abnützung unterscheiden, wie die Restwert-Rechnung funktioniert und worauf Sie beim Abgabeprotokoll achten. Er gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung: Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall, bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde.
Was die Lebensdauertabelle regelt
Niemand verlangt, dass eine Wohnung beim Auszug wie neu aussieht. Nach Art. 267 OR geben Mieterinnen und Mieter die Sache in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Wer jahrelang in einer Wohnung lebt, hinterlässt Spuren – das ist normal und mit dem Mietzins bezahlt.
Heikel wird es erst, wenn etwas stärker beschädigt ist als üblich – und die Frage aufkommt, wie viel das Bauteil noch wert war. Dafür haben Mieterinnen- und Mieterverband und Hauseigentümerverband gemeinsam die paritätische Lebensdauertabelle erarbeitet: die Grundlage, um normale von übermässiger Abnützung abzugrenzen und den Restwert beim Auszug zu bestimmen.
1. Normale und übermässige Abnützung unterscheiden
Ist eine Spur Folge des gewöhnlichen Wohnens, oder geht sie darüber hinaus? Die Grenze ist nicht immer scharf, doch typische Beispiele helfen:
| Bauteil | Meist normale Abnützung | Oft übermässige Abnützung |
|---|---|---|
| Parkett | Feine Kratzer, matte Laufwege, Druckstellen von Möbeln | Tiefe Kratzer, dunkle Wasserränder unter Pflanzen, Brandflecken |
| Teppich | Abgetretene Laufwege, leicht verblasste Farbe | Grosse Flecken, Brandlöcher, Kratz- oder Urinschäden durch Haustiere |
| Wände | Leicht vergilbter Anstrich, helle Stellen hinter Bildern und Möbeln | Starke Verschmutzung, Kritzeleien, nicht abgesprochene Farben |
| Küche und Bad | Leichte Gebrauchsspuren an Fronten und Armaturen | Abgeplatzte Emaille, gesprungene Plättli, Brandflecken auf der Abdeckung |
Schmutz ist übrigens keine Abnützung: Kalk im Bad, Fett im Dampfabzug oder Staub in den Storen entfernen Sie vor der Abgabe mit einer gründlichen Reinigung. Zu Löchern in den Wänden siehe Dübellöcher füllen.
2. Die Lebensdauer in der Tabelle nachschlagen
Liegt übermässige Abnützung vor, kommt die Lebensdauertabelle ins Spiel. So gehen Sie vor:
- Bauteil genau bestimmen: Nicht «der Boden», sondern Parkett, Laminat, Spannteppich oder Plättli – für Beläge, Anstriche und Geräte gelten eigene Werte.
- Passende Tabelle wählen: In der Deutschschweiz ist das meist die Tabelle von Mieterverband und HEV, in der Romandie das Tableau paritaire von FRI und ASLOCA.
- Alter ermitteln: Entscheidend ist, wann das Bauteil eingebaut oder zuletzt erneuert wurde – nicht, wann Sie eingezogen sind.
- Lebensdauer ablesen und mit dem Alter vergleichen.
Zur Orientierung einige Werte aus der Westschweizer Tabelle:
| Bauteil (Westschweizer Tabelle) | Mittlere Lebensdauer |
|---|---|
| Wandanstrich mit Dispersions- oder Acrylfarbe | 8 Jahre |
| Anstrich mit Alkyd- oder Kunstharzfarbe | 15 Jahre |
| Gummidichtungen an Fenstern | 10 Jahre |
| Aufzuggurten von Rollläden und Storen | 8 Jahre |
Die Deutschschweizer Lebensdauertabelle kann andere Werte nennen – rechnen Sie mit der Tabelle, die für Ihre Wohnung gilt, und fragen Sie im Zweifel die Verwaltung.
3. Den Restwert berechnen
Ist die Abnützung übermässig, geht es nicht um den Neupreis, sondern um den Restwert des Bauteils. Vereinfacht gerechnet:
Restwert = Kosten der Erneuerung × verbleibende Jahre ÷ Lebensdauer
Ein Beispiel mit dem Westschweizer Wert für Dispersionsfarbe: Ist der Anstrich beim Auszug sechs Jahre alt, sind von acht Jahren Lebensdauer noch zwei übrig. Der Restwert beträgt also ein Viertel. Muss ein Zimmer wegen übermässiger Abnützung neu gestrichen werden, geht es höchstens um diesen Anteil der Kosten.
| Alter des Anstrichs (Lebensdauer 8 Jahre) | Restwert |
|---|---|
| 2 Jahre | 75 % |
| 4 Jahre | 50 % |
| 6 Jahre | 25 % |
| 8 Jahre und älter | 0 % |
Hat ein Bauteil seine Lebensdauer erreicht, bleibt rechnerisch nichts übrig. Lassen Sie sich jede Forderung mit Alter, Lebensdauer und Berechnung schriftlich begründen.
4. Beispiele: Parkett, Teppich und Anstrich
Parkett: Feine Kratzer und matte Laufwege gehören zum Wohnen, tiefe Kratzer von Stühlen ohne Filzgleiter oder Wasserränder unter Blumentöpfen nicht. Oft lässt sich ein Parkett abschleifen statt ersetzen – dann zählen die Kosten dieser Arbeit, nicht ein neuer Boden.
Teppich: Ein Spannteppich nutzt sich schneller ab als ein Holzboden und ist nach vielen Jahren oft weitgehend abgeschrieben – selbst bei einem Fleck bleibt dann wenig Restwert. Viele Flecken verschwinden zudem mit einer Reinigung.
Anstrich: Vergilbte Wände und helle Flächen hinter Möbeln sind nach einigen Jahren normal. Wer ohne Absprache farbig gestrichen hat, muss oft den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – klären Sie Farbwünsche deshalb vorher schriftlich.
5. Abgabeprotokoll prüfen und richtig reagieren
Bei der Wohnungsabgabe hält die Verwaltung Mängel im Abgabeprotokoll fest. Jetzt wird die Lebensdauertabelle praktisch:
- Einzugsprotokoll mitnehmen: Schäden, die schon beim Einzug notiert waren, haben nicht Sie verursacht.
- Nachfragen: Welches Bauteil ist betroffen, wie alt ist es, welche Lebensdauer gilt?
- Eigene Sicht festhalten: Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, lassen Sie das im Protokoll vermerken.
- Nicht unter Druck unterschreiben: Unterschreiben Sie nur, womit Sie einverstanden sind.
Steht im Mietvertrag eine Pauschale, etwa für einen Neuanstrich beim Auszug, lohnt sich ein genauer Blick. Laut Art. 267 OR sind Vereinbarungen nichtig, mit denen sich Mieterinnen und Mieter im Voraus verpflichten, eine Entschädigung zu zahlen, die über die Deckung eines allfälligen Schadens hinausgeht. Wie Sie auf Mängel im Protokoll reagieren, erklärt der Ratgeber Abgabeprotokoll und Mängel. Wird ein Betrag vom Depot abgezogen, hilft Mietzinsdepot zurück weiter.
Die häufigsten Fehler
- Jeden Kratzer als Schaden akzeptieren: Gebrauchsspuren nach Jahren sind normale Abnützung.
- Den Neupreis bezahlen: Bei übermässiger Abnützung zählt der Restwert, nicht der Preis für neu.
- Reinigung und Abnützung verwechseln: Kalk, Fett und Staub sind Reinigungssache, keine Abnützung.
- Protokoll unter Zeitdruck unterschreiben: Nachträgliche Einwände sind schwieriger.
Häufige Fragen
Was ist die Lebensdauertabelle?
Eine gemeinsame Tabelle von Mieter- und Hauseigentümerverband mit der durchschnittlichen Lebensdauer von Böden, Anstrichen und Einrichtungen. Sie hilft, normale von übermässiger Abnützung zu unterscheiden und den Restwert beim Auszug zu bestimmen.
Muss ich normale Abnützung bezahlen?
Nein. Nach Art. 267 OR geben Sie die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Gebrauchsspuren aus dem gewöhnlichen Wohnen sind mit dem Mietzins abgegolten.
Wie wird der Restwert berechnet?
Vereinfacht: Kosten der Erneuerung mal verbleibende Jahre, geteilt durch die Lebensdauer laut Tabelle. Ein Anstrich mit 8 Jahren Lebensdauer, der beim Auszug 6 Jahre alt ist, hat noch einen Restwert von 25 Prozent.
Ist die Lebensdauertabelle verbindlich?
Die Tabellen sind Hilfsmittel, kein Gesetz; die Westschweizer Tabelle hält ausdrücklich fest, dass sie nicht verbindlich ist. Im Streitfall entscheiden Schlichtungsbehörde oder Gericht im Einzelfall. Beratung bietet etwa der Mieterverband.
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