
«Im Vertrag steht besenrein – dann muss ich ja nur kurz wischen.» Diesen Satz hören wir immer wieder, oft wenige Tage vor dem Abgabetermin. Und nicht selten folgt bei der Abnahme die Überraschung: Die Verwaltung öffnet den Backofen, fährt mit dem Finger über die Storen und notiert Kalk in der Dusche. Rund um die Wohnungsabgabe besenrein oder gereinigt gibt es viele Missverständnisse, die Zeit, Nerven und manchmal Geld kosten.
Wir erklären die fünf häufigsten Irrtümer. Wichtig vorweg: Entscheidend ist immer, was in Ihrem Mietvertrag steht. Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Besenrein, gereinigt, gründlich gereinigt: die Begriffe
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Vereinfacht lassen sie sich so unterscheiden:
| Begriff | Was er grob bedeutet | Typisch für |
|---|---|---|
| Besenrein | Wohnung geräumt, grober Schmutz entfernt, Böden gewischt | Nur wenn ausdrücklich so vereinbart |
| Gereinigt | Wohnung und Einrichtungen sauber, ohne sichtbaren Schmutz | Häufige Formulierung in Mietverträgen |
| Gründlich gereinigt | Inklusive Geräte, Fenster, Storen, Kalk, Nebenräume | Übliche Erwartung bei Wohnungsabgaben |
Was «besenrein» im Mietrecht bedeutet und was Mieter bei Auszug reinigen müssen, erklärt das Merkblatt des Mieterverbands. Aus Vermietersicht beschreibt der HEV Schweiz, dass die Wohnung samt Nebenräumen geräumt und gründlich gereinigt übergeben wird.
1. Missverständnis: «Besenrein heisst bei jeder Wohnungsabgabe nur wischen»
Steht in Ihrem Vertrag tatsächlich ausdrücklich «besenrein», kann das weniger Reinigung bedeuten als eine gründliche Endreinigung. Viele verwechseln aber den umgangssprachlichen Begriff mit dem, was im Vertrag steht. In zahlreichen Schweizer Mietverträgen und allgemeinen Bestimmungen ist von einer «gereinigten» oder «sauber gereinigten» Rückgabe die Rede.
Deshalb gilt:
- Mietvertrag und allgemeine Vertragsbestimmungen heraussuchen.
- Die Klausel zur Rückgabe und Reinigung wörtlich lesen.
- Allfällige Merkblätter oder Checklisten der Verwaltung beachten.
- Bei Unklarheit schriftlich nachfragen, was erwartet wird.
2. Missverständnis: «Ich muss eine Reinigungsfirma beauftragen»
Manche Mietverträge enthalten Klauseln, nach denen die Wohnung durch eine Reinigungsfirma gereinigt werden muss. Laut Mieterverband sind solche Klauseln nicht verbindlich. Sie dürfen also selbst reinigen – entscheidend ist, dass die Wohnung in dem Zustand übergeben wird, den der Vertrag verlangt.
Ob sich eine Firma lohnt, ist eine persönliche Abwägung von Zeit, Aufwand und Risiko. Wer selbst reinigt, sollte realistisch planen: Eine leere Wohnung mit Fenstern, Storen und Küchengeräten gründlich zu reinigen, dauert erfahrungsgemäss deutlich länger als erwartet. Holen Sie sich im Zweifel Unterstützung aus dem Freundeskreis und verteilen Sie die Arbeit auf mehrere Tage. Eine ehrliche Entscheidungshilfe bietet unser Artikel Umzugsreinigung selber machen oder Firma beauftragen?.
3. Missverständnis: «Sichtbar sauber reicht»
Bei der Abnahme wird nicht nur auf freie Flächen geschaut. Kontrolliert werden typischerweise auch Stellen, die im Alltag verborgen bleiben:
- Backofen innen, Bleche und Türscheibe
- Fettfilter und Gehäuse des Dampfabzugs
- Kühlschrank, Tiefkühler und Dichtungen
- Kalk an Armaturen, Brausen und in der Dusche
- Fensterfalze, Rahmen und Storen
- Schränke innen und Oberkanten
- Heizkörper und Lüftungsgitter
Wer nur Böden und sichtbare Flächen reinigt, muss mit Beanstandungen rechnen. Die vollständige Übersicht finden Sie in unserer Wohnungsabgabe-Checkliste.
4. Missverständnis: «Keller, Estrich und Balkon zählen nicht»
Nebenräume gehören zum Mietobjekt und damit zur Rückgabe. Das Merkblatt des Mieterverbands nennt ausdrücklich Keller, Estrich, Briefkasten und Garage. Auch Balkon oder Sitzplatz, Veloraum und allenfalls ein Bastelraum sollten geräumt und sauber sein.
Gerade im Keller bleiben beim Auszug oft alte Farbkessel, Kartons oder Möbel zurück. Diese müssen entsorgt werden – wie das in der Schweiz korrekt geht, lesen Sie im Beitrag Keller und Estrich räumen.
5. Missverständnis: «Gereinigt heisst, ich muss auch Abnützung beseitigen»
Reinigung und Abnützung sind zwei verschiedene Dinge. Bei der Rückgabe muss die Wohnung dem Zustand entsprechen, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnützung – etwa leicht vergilbte Wände oder Gebrauchsspuren am Parkett – müssen Sie nicht wegputzen oder reparieren.
Das heisst aber auch: Flecken, die sich mit normaler Reinigung entfernen lassen, gelten nicht als Abnützung. Kalkränder, Fett und Staub sind Reinigungsthemen, keine Abnützung. Was im Protokoll zu welchem Punkt stehen darf, erklärt unser Artikel zum Wohnungsabgabe-Protokoll.
Die häufigsten Fehler rund um die Endreinigung
- Vertrag nicht lesen: Wer sich auf Hörensagen verlässt, reinigt zu wenig oder zu viel.
- Reinigung am Abgabetag beginnen: Zu wenig Zeit für Einwirkzeiten und Trocknung.
- Nebenräume vergessen: Ein voller Keller führt fast sicher zu einem Eintrag im Protokoll.
- Mit Abnützung verwechseln: Kalk und Fett sind keine Abnützung.
- Keine Nachreinigung vereinbaren: Oft lassen sich kleine Beanstandungen direkt vor Ort beheben.
Häufige Fragen
Was bedeutet besenrein bei der Wohnungsabgabe?
Besenrein bedeutet im Allgemeinen, dass die Wohnung geräumt und grober Schmutz entfernt ist. In der Schweiz verlangen Mietverträge jedoch häufig eine gereinigte Rückgabe. Massgebend ist immer der Wortlaut in Ihrem Mietvertrag.
Muss ich die Wohnung bei Auszug putzen lassen?
Sie müssen die Wohnung so zurückgeben, wie es der Mietvertrag verlangt – in der Regel gereinigt. Ob Sie selbst putzen oder eine Firma beauftragen, entscheiden Sie. Klauseln, die zwingend eine Reinigungsfirma vorschreiben, sind laut Mieterverband nicht verbindlich.
Gehören Fenster und Storen zur Endreinigung?
In der Regel ja. Bei einer gereinigten Rückgabe werden Fenster innen und aussen samt Rahmen sowie Storen üblicherweise erwartet. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und allfällige Vorgaben der Verwaltung.
Was passiert, wenn die Verwaltung die Reinigung beanstandet?
Oft kann direkt vor Ort oder kurzfristig nachgereinigt werden. Je nach Situation kann die Verwaltung sonst eine Nachreinigung in Auftrag geben und die Kosten geltend machen. Lesen Sie das Protokoll genau, bevor Sie unterschreiben.
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